Den familienrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nachgeordneter Bestimmungen liegt das Leitbild einer Spezialisierung der Eltern in Betreuung und materielle Sorge (einer betreut, einer bezahlt) zu Grunde. Diese Spezialisierung ist für die überwiegende Zahl der Kinder und Eltern nicht gut (siehe Wissenschaft). Viele Eltern sorgen daher auch nach einer Trennung außerhalb geltender Regelungen gemeinsam für Ihre Kinder.
Die Zahl der Gerichtsverfahren um Sorge und Umgang nach Trennung steigt dennoch kontinuierlich und Kontaktabbrüche zu einem Elternteil nach Trennung sind in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch. Wenn ein Elternteil auf sein im BGB verbrieftes Recht der Spezialisierung pocht, während der andere sich damit nicht abfinden kann, eskaliert der Streit vor Gericht und auf mittelfristige Sicht kommt es in der Regel zu einem Kontaktabbruch oder einem Einschlafen der Eltern-Kind-Beziehung.
Wir fordern daher von der Politik eine substantielle Reform des Familienrechts. Unsere Kernanliegen bestehen in
Eine substantielle Reform der rechtlichen Regelungen zur Nachtrennungssorge stützt sich auf vier Säulen und ist angelehnt an die Ausführungen von Edward Kruk (2013) von der University of British Columbia (Kanada)
Mehr zu den vier Säulen einer Kind- und Elterngerechten Nachtrennungssorge in unserer Präsentation "Gemeinsame Elternschaft nach Trennung - einen rechtlichen Rahmen schaffen"